Kirchenmitgliedschaft

Durch die Taufe wird man in die Gemeinschaft der Kirchge aufgenommen: Zur Kirche gehört, wer getauft ist.
Die Zugehörigkeit zu einer Pfarrei und einer Kirchgemeinde wird über den Wohnsitz geregelt.

Als Kirchenmitglied können Sie viel bewirken:

  • Gestalten Sie das Pfarreileben mit, indem Sie sich freiwillig engagieren und/oder in einem kirchennahen Verein aktiv mitmachen. Sie haben auch die Möglichkeit, als Pfarreirat oder Pfarreirätin die hauptamtlichen Mitarbeitenden Ihrer Pfarrei zu beraten und zu unterstützen.
  • Nehmen Sie als Mitglied der Kirchgemeinde Ihr Stimm- und Wahlrecht an den Kirchgememeindeversammlungen wahr und/oder wirken Sie in einem Gremium mit (Kirchenrat, Synode).
  • Auch wenn Sie nicht ein aktives Mitglied der Pfarrei und Kirchgemeinde sein möchten, tragen Sie durch Ihre Kirchensteuer und Ihre Spenden dazu bei, dass die Kirche vor Ort ihre diakonischen und sozialen Aufgaben wahrnehmen können.

Wenn Sie Mitglied der römisch-katholischen Kirche Mitglied werden möchten, nehmen Sie mit Ihrer Pfarrei Kontakt auf. Ein Seelsorger/eine Seelsorgerin wird mit Ihnen besprechen, welche Schritte für die Aufnahme in die römisch-katholische Kirche notwendig und sinnvoll sind. Infos zum (möglichen) Eintritt oder Wiedereintritt bietet die katholische Landeskirche Luzern auf ihrer Website www.kircheneintritt-lu.ch. Hier finden Sie auch ein Kontaktformular zum (Wieder-)Eintritt in die Kirche.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Wir bedauern jeden Kirchenaustritt, respektieren aber selbstverständlich, wenn sich jemand von der Kirche distanzieren will. Wir sind dankbar, wenn Sie uns Gelegenheit geben, Ihre Gründe für diesen Entschluss kennenzulernen. Es ist uns bewusst, dass die Kirche vieles zu lernen und zu verbessern hat. Wir bemühen uns, vor Ort eine einladende und offene Kirche zu leben.

Ein Kirchenaustritt betrifft beide Ebenen der Kirche: Die Kirche als Glaubensgemeinschaft und die staatskirchenrechtlich organisierte örtliche Kirchgemeinde. Durch den Austritt aus der Kirchgemeinde erlöschen die Rechte und Pflichten als Kirchgemeindemitglied, durch die Distanzierung von der Glaubensgemeinschaft werden die kanonischen Rechte eingeschränkt. Genauere Informationen finden Sie im Dekret unseres Bischofs.

Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten, ist dazu kein kostenpflichtiges Formular nötig. Richten Sie Ihre schriftliche Austrittserklärung, versehen mit Datum und Unterschrift, an das örtliche Pfarramt. (Der Brief muss nicht als "Einschreiben" zugestellt werden.) Sie erhalten anschliessend eine Bestätigung Ihres Austritts, zusammen mit einem Brief der Pfarrei- und Kirchgemeindeleitung. Ihr Austritt wird von der Kirchgemeinde der politischen Gemeinde mitgeteilt.

Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich.

Unsere Seelsorgenden sind sehr gerne bereit, auch kritische Rückmeldungen entgegenzunehmen und Fragen an die Kirche mit Ihnen zu disktuieren. Melden Sie sich im Pfarramt und vereinbaren Sie ein Gespräch mit einem/einer unserer Seelsorgenden.

Sie werden staunen, was Sie mit Ihren Kirchensteuern alles bewirken.