Firmung

Im Firmsakrament kommt zum Ausdruck, dass uns der Heilige Geist als Gabe Gottes für unser Leben geschenkt ist.

Während bei der Taufe die Eltern für ihre Kinder entscheiden, dass sie Christen sein und im Glauben der Kirche aufwachsen sollen, können die Kinder und Jugendlichen bei der Firmung selbst hinstehen und den Glauben der Kirche bekennen.

In den Pfarreien Schüpfheim, Flühli und Sörenberg werden die Jugendlichen erstmals in der 8. Klasse eingeladen, zusätzlich zum Religionsunterricht einen ausserschulischen Firmkurs zu besuchen. Wenn sie dazu noch nicht bereit sind oder die Zeit dazu nicht aufwenden können, werden sie zwei Jahre später nochmals eingeladen.

Neben den Firmgruppen aus Achtklässler/innen kann es auch eine Gruppe 16- bis 17-Jähriger geben, die gemeinsam den Firmkurs absolviert.

zum Firmkurs SFS

Die Kinder der Pfarreien Escholzmatt, Wiggen und Marbach werden im Rahmen des Religionsunterrichts der 5. bzw. 6. Klasse auf den Empfang des Firmsakramentes vorbereitet.

Anmeldung zur Firmung 2024 Escholzmatt/Wiggen digitalAnmeldung zur Firmung 2024 Escholzmatt/Wiggen zum Ausdrucken

Der Bischof oder ein von ihm beauftragter Priester legt den Firmlingen die Hände auf und zeichnet ihnen ein Kreuz mit Chrisam, geweihtem Öl, auf die Stirn. Mit dieser Geste und den dazu gehörenden deutenden Worten wird zum Ausdruck gebracht, dass uns der Heilige Geist als Gabe Gottes für unser Leben geschenkt ist. Er stärkt uns an Leib, Seele und Geist für ein gelingendes Leben aus dem Glauben.

Die Firmung wird durch eine/n Firmpaten/Firmpatin begleitet. Häufig feiert die ganze Familie diesen Schritt ins selbstständige Christsein anschliessend an den Firmgottesdienst mit einem Fest.

Voraussetzung für die Firmung ist die Taufe und die Bereitschaft, persönlich Ja zum Glauben und zur Kirche zu sagen.

Firmpate oder Firmpatin kann sein, wer selber getauft und gefirmt und Mitglied unserer Kirche ist. Er/sie soll bereit sein, den Firmling auf seinem Weg als Christ oder Christin zu begleiten.

Firmspender ist grundsätzlich der Bischof und in seinem Auftrag auch die Bischofsvikare, die Mitglieder des Domkapitels und die Äbte von Klöstern in der Schweiz. In gewissen Fällen erteilt der Bischof eine ausserordentliche Firmvollmacht an Priester.

Nächste Firmgottesdienste

Pfingstmontag, 20. Mai 2024, 09.30 Uhr
Pfarrkirche Escholzmatt

Sonntag, 8. September 2024, 09.30 Uhr
Pfarrkirche Schüpfheim (Firmkurs SFS 2023/24)

Termin folgt (2025)
Pfarrkirche Marbach

Für Sie da

Firmung in den Pfarreien Schüpfheim, Flühli und Sörenberg:

Annelies Baumeler

Katechetin

Schüpfheim: 5. Klasse und 1./2./3. ISS
Schüpfheim/Flühli/Sörenberg: Firmkurs

Firmung in den Pfarreien Escholzmatt, Wiggen und Marbach:

Katarina Rychla

Katechetin, Bereichsleitung Diakonie

Escholzmatt: 5./6. Klasse
Marbach: 5./6. Klasse
Flühli: 3. ISS
Schüpfheim/Flühli/Sörenberg: Firmkurs