Corona-Schutzmassnahmen
Auf den 17. Februar 2022 hat der Bundesrat die meisten Corona-Massnahmen aufgehoben.
Damit gibt es in unseren Gottesdiensten und bei Veranstaltungen keine Einschränkungen — das heisst keine Zertifikatspflicht und keine Maskenpflicht — mehr.
Es ist natürlich auch zukünftig erlaubt, zum eigenen Schutz oder zum Schutz von anderen eine Maske zu tragen und Abstand zu halten.
Wichtig ist weiterhin, einander mit Respekt zu begegnen und Rücksicht und Verständnis gegenüber anderen walten zu lassen, besonders gegenüber schutzbedürftigen Personen.